M&A-Beratung

Kauf und Verkauf von Unternehmen, Nachfolgeregelungen (MBO, MBI) und Beteiligungen erfordern nicht nur spezifisches Know-how, sondern auch eine absolut vertrauliche und sensible Vorgehensweise. H+P bietet Ihnen umfassende Begleitung bei Ihrem Unternehmenstransfer-Vorhaben, von der vorgeschalteten Strategie über die Unternehmensbewertung, Due Diligence bis zum Vertragsabschluss und ggf. Integrationsmaßnahmen.

Als mittelständisches Beratungsunternehmen mit den Tätigkeitsschwerpunkten betriebswirtschaftliche Beratung, M&A-Beratung bzw. -begleitung und Kapitalbeschaffung ist die H+P Haube + Partner GmbH seit über 50 Jahren ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen aus den Bereichen Verpackungsindustrie, Automotive, Mineralienaufbereitung, Maschinenbau, Lebensmittelproduktion und Medizintechnik. Unser Netzwerk umspannt Kontakte in diversen weiteren Branchen und sichert zugleich den Zugriff Juristen, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und Investoren. Aufgrund der Konzentration und Spezialisierung auf bestimmte Branchen können wir durch unsere überschaubare Größe neben einer kurzen Bearbeitungszeit auch ein Maximum an Vertraulichkeit und Flexibilität garantieren.

 



 


Optimierung der Veräußerbarkeit


Der erfolgreiche Verkauf eines Unternehmens setzt zum einen eine sorgfältige Planung des Verkaufsprozesses und zum anderen eine möglichst optimale Präsentation des Unternehmens voraus. Um diese zu gewährleisten ist es in vielen Fällen ratsam, sämtliche Unternehmensbereiche auf eventuelle Schwachstellen und eventuell über Jahre hinweg eingeschlichene Nachlässigkeiten zu untersuchen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den für einen potentiellen Käufer wichtigen Kriterien, z.B.:

  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Kosten- und Ergebnisstruktur
  • Bilanzstruktur / Bilanzkennzahlen

Bei einer Verkaufsabsicht innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre ist eine derartige Untersuchung je nach Art und Zustand des Unternehmens durchaus sinnvoll, um die getroffenen Maßnahmen wirken lassen zu können und somit eine optimale Ausgangslage für einen Verkauf zu schaffen.

 


Unternehmensbewertung

In der Betriebswirtschaft und in der Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens heute durch seinen Ertragswert bestimmt (s. Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1992, Band II,S.14und IDW-Grundsätze 6/2000). Dieses  Ertragswert-Verfahren wurde auf die Verhältnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen angepaßt.

Allerdings kann auch der Substanzwert in folgenden Fällen den Unternehmenswert darstellen:

  • wenn der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens aus Immobilien und Anlagen besteht
  • als Mindestwert, wenn der Ertragswert des Unternehmens kleiner als der Substanzwert oder negativ ist.

Die Ermittlung des Ertragswertes erfolgt durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und ergibt sich als Barwert aller dem Unternehmen zukünftig zu entziehenden Einnahmen-Überschüsse. In der Bewertungspraxis wird vom Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ausgegangen, da dafür als Grundlage das betriebliche Rechnungswesen, d.h. die Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung steht. Aufwendungen und Erträge müssen dabei um außerordentliche und einmalige Einflüsse korrigiert werden. Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den Unternehmenswert dar. Er beinhaltet alle Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Dies sind insbesondere das  Anlagevermögen ohne Grundstücke und Gebäude sowie der betriebsnotwendige Waren- und Materialbestand. Bei Übernahme von zusätzlichen Werten (z.B. Forderungen, teilfertige Leistungen) und Verbindlichkeiten ist der  ermittelte Betrag um die betreffenden Werte zu berichtigen.

Der Substanzwert (Verkehrswert der Vermögensgegenstände) ist zwar ein Teil des Gesamtwertes eines Unternehmens, hat aber im Rahmen der gesamten Unternehmensbewertung lediglich eine Hilfsfunktion (s. Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1992, Band II ,S.14 und IDW-Grundsätze 6/2000). Die wichtigste Hilfsfunktion des Substanzwertes liegt nach betriebswirtschaftlicher Auffassung darin, eine Grundlage (Rentabilitätsmaßstab) für den Ertragswert zu bilden, da entscheidend ist, welcher Kapitaleinsatz zur Erzielung des veranschlagten Zukunftserfolges erforderlich ist. Außerdem kann damit festgestellt werden, ob grundsätzlich normale oder von der Norm abweichende Verhältnisse vorliegen. Weiterhin können damit steuerliche Abschreibungen und Zinsen durch kalkulatorisch richtige Werte ersetzt werden.

Firmenwert (auch Good-will) ist der Wert, den ein Übernehmer bereit wäre über den Wert der Substanz hinaus zu zahlen, z.B. für eine bestehende Organisation, Kundenstamm, Standort, Bekanntheitsgrad, Abnahmeverträge, Know-how, usw. Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist, als der Substanzwert. Zur Ermittlung des Firmenwertes erkennt auch die Rechtsprechung einen Differenzwert aus Ertragswert und Substanzwert an.

Der Liquidationswert ergibt sich bei Beendigung und Abwicklung eines Unternehmens als Überschuss der erwarteten Verkaufserlöse der Vermögensgegenstände des Unternehmens über die Verbindlichkeiten und Liquidationskosten. Der Liquidationswert ist auch bei nachhaltig unrentablen Unternehmen anzusetzen und stellt die absolute Wertuntergrenze eines jeden Unternehmens dar, die bei keiner Methode der Wertermittlung unterschritten werden darf.

Mit dieser Berechnung wird allerdings kein Marktpreis ermittelt, sondern ein Unternehmenswert. Dieser Wert kann nur eine Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen sein. Der Marktwert (=Marktpreis) des Unternehmens ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.

Die Bewertung des Unternehmens läuft in den folgenden Schritten ab:

  • Analyse des Unternehmens und Beurteilung der wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse
  • Beschreibung der Bewertungsverfahren und der Bewertungsmethodik
  • Erfassung der Buchwerte (Aktiva / Passiva)
  • Erfassung der GuV der letzten 3 Geschäftsjahre und des laufenden Jahres. Prognosenrechnung für die nächsten drei Jahre
  • Berechnung der kalkulatorischen Kosten (Unternehmerlohn, Abschreibungen, Miete, Zinsen)
  • Korrektur der steuerlichen Werte um betriebswirtschaftlich und kalkulatorisch richtige Ansätze
  • Ermittlung des Kapitalisierung-Zinssatzes
  • Berechnung des Ertragswertes

 


Erstellung Portrait


Basis für den Verkaufsprozess ist ein professionell erstelltes Unternehmensportrait. Neben einer umfangreichen Variante des Portraits inklusive Unternehmensdetails erstellen wir ein Kurz-Portrait / Teaser um auf anonymer Basis potentielle Interessenten zu identifizieren. Selbstverständlich wird die Weitergabe des Unternehmensportraits an potentielle Käufer mit dem Verkäufer abgestimmt! Eventuelle Sperrvermerke werden natürlich ebenso beachtet.

Das Unternehmensportrait beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Generelle Präsentation des Unternehmens
  • Beschreibung des (Produkt-)Portfolios des Unternehmens
  • Darstellung der (maschinellen) Ausstattung des Unternehmens
  • Analyse der Absatzmärkte des Unternehmens
  • Darstellung der Konkurrenzsituation
  • Darstellung der Finanzkennzahlen
  • Zusammenfassung und Darstellung der Verkaufskonditionen

Der genaue Inhalt des Unternehmensportraits wird in jedem Fall individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

Brokerage


Auf Basis einer vorliegenden Bewertung und eines Verkaufsportraits suchen wir einen geeigneten Käufer für Ihr Unternehmen (Brokerage). Hierbei gehen wir äußerst diskret vor, um weder Mitarbeiter des Unternehmens, Lieferanten oder Kunden zu beunruhigen, noch die Wettbewerber zu alarmieren. Um Gerüchte oder den berühmten „Buschfunk“ zu unterbinden ist die Ausarbeitung einer Liste mit Sperrvermerken durch den Verkäufer unerlässlich. Selbstverständlich verpflichten wir sämtliche Gesprächs- und Verhandlungspartner zur Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung.

In Absprache mit dem Verkäufer gliedert sich der Brokerage-Prozess wie folgt:

  • Recherche von geeigneten Käufern im eigenen Netzwerk
  • Gezielte Ansprache von potentiellen Käufern auf dem Markt
  • Prüfung der Seriosität, Liquidität oder Bonität
  • Überlassung des Unternehmensportraits, ggf. Beantwortung von Fragen
  • Terminvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Ggf. im Anschluss Besichtigung des Betriebs.
  • Klärung des weiteren Vorgehens

Der Brokerage-Prozess ist stets individuell. Die oben dargestellte Gliederung stellt lediglich eine grobe Strukturierung des Prozesses dar. Das detaillierte Vorgehen wird eng mit dem Verkäufer abgestimmt.

 


Due-diligence


Im Falle von fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen unterstützen wir Sie gerne bei der Due-diligence, wobei sich unsere Rolle primär auf die strukturellen Aspekte der gegebenenfalls fusionierenden Unternehmen bezieht. Unser Partnernetzwerk aus Steuerberatern, Juristen und Notaren unterstützt Sie gerne bei sämtlichen Aspekten, die die Firmenübernahme betreffen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Post-merger-Integration


Nach erfolgtem Abschluss der Übernahme gilt es, die neu geschaffene Situation bestmöglich zu organisieren. Im Zuge dieser Post-merger-Integration unterstützen wir Sie in allen organisatorischen Aspekten wie beispielsweise Vertrieb, Personal und Sortiment; wir beleuchten aber ebenso die neu entstandenen Strukturen und zeigen gegebenenfalls – dort wo notwendig – Potentiale für neue Abläufe und Prozesse auf.  

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